Auf der Flucht vor der Wahrheit: Deutschland und der Völkermord an den Armeniern

Arthur Manukian

Verfolgt man den neuesten Umgang der bundesdeutschen Politik mit dem Völkermord an den Armeniern, so wird unschwer erkennbar, wie sich die deutschen Spitzenpolitiker und auch der deutsche Gesetzgeber aus der Verantwortung stehlen. Die Methoden der Verschiebung der deutschen Verantwortlichkeit für den Völkermord an den Armeniern in der Osmanischen Türkei werden immer subtiler, die Argumentationswege der deutschen Politik anhaltend kasuistischer.

Hat es den Altkanzler Gerhard Schröder unlängst im Zeichen seiner unrühmlichen Männerfreundschaft und irrwitzer Bündnismacherei mit dem türkischen Ministerpräsidenten Erdogan auf die Seite der Genozidleugner verschlagen, geht die amtierende Bundeskanzlerin Angela Merkel andere Wege. Merkel vertritt neuerdings den aberwitzigen Standpunkt, der Völkermord an den Armeniern stelle eine Angelegenheit der Türkei und der Republik Armenien dar. Damit erübrige sich – so die Logik dieser Behauptung – das Aktivwerden des deutschen Gesetzgebers im Blick auf die konsequente Verurteilung und Bestrafung der allgegenwärtigen Genozidleugnung in der Bundesrepublik.

Die Einstellungen des ehemaligen und des amtierenden deutschen Regierungschefs dokumentieren auf je ihre Art zwei substantielle Sachverhalte. Zum einen wird alles Denkbare bemüht, um der althergebrachten deutschen Geschichtsvergessenheit im Blick auf den Armeniermord weiter Vorschub zu leisten. Zum anderen zeigt sich immer mehr der Wunsch der deutschen Verantwortungsträger, sich der ihnen offenbar lästigen Thematik des Völkermords und der daraus entstehenden Konsequenzen zu entledigen. Beide Stellungnahmen sind als äußerst bedenklich zu bezeichnen. Beide Vorgehensweisen auf der höchsten politischen Ebene stellen nicht nur eine deutliche Umkehrung der historischen Realitäten dar, sondern auch das Zunichtemachen des erreichten minimalen Fortschritts in Deutschland in der Frage der Aufarbeitung des Völkermords an den Armeniern während des Ersten Weltkriegs.

Aus der Sicht der Genozidüberlebenden und ihrer Nachkommen übersteigt diese neue politische Haltung die eigentliche Katastrophe des Ersten Weltkriegs um einiges mehr. Denn sie schafft erneut eine erschreckende Lebenswirklichkeit sowohl für die Nachkommen der Genozidüberlebenden als auch für die Nachfahren der Menschen in den Tätergesellschaften.

Und letztlich stellt sich wiederholt die Frage danach, ob Deutschland sich erneut in ein Genozidleugnerstaat verwandele oder schlicht zu keinem Zeitpunkt aufgehört habe, ein Genozidleugnerstaat zu sein. Auch wenn die Haltung einzelner Spitzenpolitiker nicht zwingend auf die offizielle staatliche Ebene übertragbar ist, wirkt sie gleichwohl folgenschwer und zeitigt ausgedehnte Nachahmungseffekte auf gesellschaftlicher und politischer Ebene.

Für Genozidüberlebende und ihre Nachfahren ist die Schuldfrage eindeutig benennbar und bemeßbar: Der Völkermord an den Armeniern war eine geplante Tat der türkischen Nationalisten, die diese mit ideeller und materieller Unterstützung des deutschen Bundesgenossen vollziehen konnten. Das deutsche Kaiserreich, in dem der Armenierhass unter den Gebildeten und Ungebildeten der Nation weit verbreitet war, leistete – mit wenigen heilsamen Ausnahmen – geschäftige Beihilfe zum Massenmord. Das wilhelminische Deutschland, das sich auf dem Höhepunkt des Militarismus und des Imperialismus befand und vielfältige und nachhaltige politische, militärische und wirtschaftliche Interessen im Orient verfolgte, war auf allen Ebenen in die Vernichtung der Armenier verstrickt und daran beteiligt. Ohne die musterhafte Treue des wilhelminischen Verbündeten waren die türkischen Nationalisten mitnichten im Stande, einen Völkermord solchen Ausmaßes zu betätigen.

Obgleich sich die deutsche Historikerzunft und die deutsche Geschichtsforschung bis jetzt weitgehend diesen Fragen entzogen haben, sind diese penibel und akribisch dokumentiert. Es ist längst Zeit, dass auch die deutsche Forschungslandschaft sich dieser fundamentalen Fragen annimmt. Denn die Anklage der Nachkommen der Opfer des Völkermords durch die Regierungen der Türkei und Deutschlands steht im Raum und lässt sich durch beharrliches Stillschweigen oder in Abrede stellen nicht aufarbeiten. Die Aufarbeitung des Völkermords an den Armeniern stellt eine ureigenste Obliegenheit der Republik Türkei und der Bundesrepublik Deutschland dar. Die deutsche Gesellschaft ist an dieser Stelle freilich viel weiter gekommen und die türkische hat sich auf den Weg gemacht, sich ihrer Vergangenheit zu stellen.

Das 100jährige Gedenken an die Opfer des Völkermords im Jahre 2015 unter den anhaltenden politischen Konstellationen, die der Genozidleugnung und der Geschichtvergessenheit zum Erfolg verhelfen wollen, steht unausweichlich unter der erdrückenden Last der Schuldfrage. Diejenigen, die sich bereits heute mit der Koordination und Organisation der Gedenkveranstaltungen befassen, sollten die neue gefährliche Stimmungslage in der bundesdeutschen Spitzenpolitik berücksichtigen und sachgemäß darauf reagieren. Die Schuldfrage zu stellen ist allerdings kein Selbstzweck, aus ihr erwächst Verantwortung, der sich die politische Elite der Bundesrepublik allzu gern entzieht. Auf kurz oder lang führt aber kein Weg an der Wahrheit vorbei.

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