Ein türkischer Nationalist hat vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einen Erfolg errungen. Die Straßburger Richter stellten fest, dass die Schweiz sein Recht auf Meinungsfreiheit verletzte, als der Mann in der Schweiz zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, weil er den Völkermord an den Armeniern 1915 bestritten hatte. >>taz.de