Strassburg rügt Schweiz: Armenier-Genozid darf geleugnet werden

Die Grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) bestätigt das Urteil der Vorinstanz: Die Schweiz hat mit der Verurteilung des türkischen Ultranationalisten Dogu Perinçek wegen Rassendiskriminierung die Meinungsäusserungsfreiheit verletzt. >>limmattalerzeitung.ch