„In der Provinz Diarbakir war die Ermordung das nahezu unvermeidliche Schicksal der Armenier.“

Der Autor dieses Werkes, Hilmar Kaiser, zählt zu den international renommierten Forschern über das Schicksal der Armenier im Osmanischen Reich. Er hat bereits zahlreiche weiterführende Studien zu diesem Thema vorgelegt. Deshalb durfte man auch auf diese Untersuchung gespannt sein, zumal die Ereignisse des Jahres 1915 in der Provinz Diarbakir seit langem eine traurige Berühmtheit erlangt haben. Bereits eine Schätzung aus dem Jahr 1916 ging davon aus, dass über 90 Prozent der in der Provinz lebenden Armenier in den Jahren 1915/16 den Tod erlitten hätten. Unterschiedliche Todesraten zwischen gregorianischen (97%) und katholischen (92%) Armeniern sowie – nicht nach ihrer ethnischen Zugehörigkeit, sondern ihrer Konfession so genannten – „syrischen“ Christen (72%) waren bereits damals ebenfalls differenziert erfasst. (Vgl. etwa David Gaunt, Masacres, Resistance, Protectors. Muslim-Christian-Relations in Eastern Anatolia During World War I, S. 301 ff.)

Manchen Lesern wird es gleichgültig sein, aus welchen Quellen historische Erkenntnisse gewonnen werden – wenn sie denn verlässlich sind. Das Werk von H. Kaiser zeigt, welchen unschätzbaren Vorzug es für die Geschichtswissenschaft bedeutet, wenn der Forschung nun zunehmend Akten aus türkischen Archiven zur Verfügung stehen und in großer Breite genutzt werden. Deshalb liegt aus geschichtswissenschaftlicher Perspektive eine besondere Qualität des Werkes darin, dass es die älteren Angaben aufgrund gesicherter archivalischer Quellen aus türkischen Archiven präzisiert.

Im ersten Drittel des Buches ist eine politische und ethnische Geschichte der Provinz Diarbakir seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts nachzulesen. Es gibt Aufschluss über die Gewerbestruktur, das Verhältnis der städtischen Oberschicht zu den Stämmen im Landesinneren, die Übernahme der politischen Macht durch die Jungtürken, d. h. des Komitees „Einheit und Fortschritt“ (CUP), 1908 und deren Vorgehen gegen verschiedene, autonom agierende kurdische Gruppierungen. Selbstverständlich finden auch das Verhältnis der verschiedenen Ethnien untereinander und die prekäre, ständig gefährdete Situation der Armenier Berücksichtigung. Außerdem zeigt der Autor die ständig gefährdete Sicherheitslage in dieser in vieler Hinsicht besonderen Region im Jahrzehnt vor dem Ausbruch des Weltkriegs. Dabei arbeitet er zugleich heraus, wie kurdische Persönlichkeiten und Gruppierungen in der regionalen jungtürkischen Organisation wichtige Funktionen einnahmen und somit hier ihre Interessen zu vertreten vermochten. Das Gewicht der Zentralbehörden in Constantinopel, der verschiedenen Gouverneure sowie der lokalen Führungsgruppen unterlag einem häufigen Wandel, jedenfalls war die Verbindung dieser Instanzen in der Praxis bereits vor 1915 nicht durch eindeutige Befehlsstrukturen gekennzeichnet.

Die Untersuchung bietet mehr als eine auf türkische Quellen gestützte differenzierte Darstellung der „Extermination“, d. h. der „Auslöschung“, der Armenier in einer osmanischen Provinz. Ihre besondere Bedeutung liegt darin, dass der Autor vorherrschende Erklärungen des Gesamtphänomens der „Auslöschung“ der Armenier im Osmanischen Reich an dem von ihm genauer untersuchten Beispiel vergleicht und prüft.

Wie fruchtbar solche „Fallstudien“ sind, die über bloße „Regionalgeschichte“ weit hinausreichen, hat ansatzweise bereits Raymond Kevorkian in seinem monumentalen Werk „The Armenian Genocide. A Complete History“ gezeigt und begründet (S. 265 – S. 623), in dem er die Deportationen und Massaker der ersten Phase des Genozids in allen Provinzen Anatoliens behandelte. H. Kaiser Werk hebt diesen differenzierenden Ansatz durch Genauigkeit und Ausführlichkeit auf eine neue Stufe.

In der Geschichtsschreibung zum Völkermord ist die Auffassung verbreitet, das Ziel der Auslöschung der Armenier sei in einer Konferenz oder jedenfalls vorab zentral festgelegt worden. H. Kaiser bestreitet diese These. Nach seiner durch Quellen fundierten Auffassung gab es Anfang 1915 hinsichtlich der Vernichtung der Armenier keine Planung, die einzelne Schritte und Maßnahmen vorgab oder festlegte. Deshalb blieb in Diarbakir Richtungweisendes bzw. Entscheidendes der Initiative lokaler Behörden und Machthaber sowie insbesondere dem Gouverneurs Reshid Bey überlassen.

Dieser führende jungtürkische Ideologe war ausgebildeterer Tierarzt, jedenfalls kein fähiger Administrator. In einer früheren Position hatten ihn militärische Stellen als unfähigen Verwaltungsbeamten betrachtet. Seine Stellung in Diarbakir erhielt er aufgrund seiner politischen Position im jungtürkischen Komitee, in dem er sich u. a. durch fanatische antiarmenische Aussagen hervorgetan hatte. (Vgl. S. 141 ff.) Er bezeichnete Armenier als Krankheitserreger, als „Mikroben“. Die Einsetzung erfolgte jedoch nicht, weil in Diarbakir besondere antiarmenische Maßnahmen geplant waren. Im Gegenteil bestand die wichtigste Aufgabe eines Provinzgouverneurs nach Kriegsbeitritt des Osmanischen Reiches in der Sicherstellung der Versorgung des Militärs. Aus dem Innenministerium erhielt Reschid Bey keine Anweisungen hinsichtlich einer Vernichtung der Armenier. Diese Aufgabe stellte er sich – so H. Kaiser – selbst. (S. 151) Die im Werk H. Kaisers angelegte Deutung der Auslöschung der Armenier in der Provinz Diarbakir beinhaltet die Möglichkeit, dass die Auslöschung hier und andernorts – überspitzt ausgedrückt – eigentlich eher eine Art ´Zufall´ war, die ohne das Wirken solcher vom Hass auf die Armenier besessener Individuen wie Reschid Bey weder in Gang noch zu ihrem bekannten schrecklichen Ende geführt worden wäre.

Aus der Sicht des Rezensenten ergibt sich in diesem Zusammenhang die Frage, ob Männer wie Reschid Bey lediglich zielgerichtet dorthin vorpreschten, wohin die allgemeine Armenier-Politik der jungtürkischen Zentrale ab April 1915 ebenfalls gelangte. Diese legte bei der Vernichtung der Armenier allerdings Wert darauf, öffentliche, brutale Massaker zu vermeiden. Trotzdem unterstützte sie Reschid Bey bei seinen mörderischen Maßnahmen. Nachdem dieser angekündigt hatte, das Problem „die armenische Frage“ in kurzer Zeit zu lösen, bewilligte das Innenministerium ihm Finanzmittel zur Rekrutierung von Bewaffneten. Später als die Todesmaschinerie in Diarbakir lief, dirigierte das Ministerium immer neue Deportationszüge aus anderen Provinzen hierher, obwohl bzw. weil klar war, wie hier die „armenische Frage“ gelöst wurde.

Selbstverständlich ist es im Rahmen einer Regionalstudie legitim und sinnvoll festzuhalten, dass es im untersuchten Gebiet für einen bestimmten Zeitraum keinerlei zentrale Anweisungen gab, die auf eine Ausrottung zielten. Zum besseren Verständnis der Forschungskontroverse und zur Einordnung der Interpretation H. Kaisers ist es für den Leser sicherlich hilfreich, einige Aussagen über eine Radikalisierung der Armenier-Politik der jungtürkischen Führung seit April 1915 zu kennen. Von geplanten Vernichtungsaktionen berichteten zahlreiche unvoreingenommene Beobachter aus verschiedenen Teilen des Osmanischen Reiches. Der deutsche Generalkonsul in Konstantinopel, Mordtmann, z. B. notierte am 30.6. 1915, die Ausweitung der Vertreibungen der Armenier habe nach Aussage des Innenminister Talaat Bey das Ziel, die Armenier zu vernichten. Der deutsche Botschafter in Konstantinopel, Wangenheim, berichtet Anfang Juli 1915 an den Reichskanzler Bethmann Hollweg, „ die Art, wie die Umsiedelung durchgeführt wird, zeigt, dass die Regierung tatsächlich den Zweck verfolgt, die armenische Rasse im türkischen Reiche zu vernichten.“ Der amerikanische Missionar Leslie A. Davies schrieb im Juli 1915, er habe den Eindruck, es bestehe der Plan die armenische Rasse zu beseitigen: „Es scheint ein genauer Plan vorzuliegen, alle armenischen Männer zu beseitigen.“ Der stellvertretende deutschen Konsuls in Erzerum, Scheubner-Richter, berichtete Ende Juli 1915, radikale Jungtürken würden unumwunden zugeben, „dass das Endziel ihres Vorgehens gegen die Armenier die gänzliche Ausrottung derselben in der Türkei ist. Nach dem Kriege werden wir „keine Armenier mehr in der Türkei haben“ ist der wörtliche Ausspruch einer maßgebenden Persönlichkeit.“

Wer von solchen Warnungen und Ankündigungen ausgeht, den wird die Auslöschung der Armenier in der Provinz Diarbakir nicht überraschen. Er wird Parallelen mit Ereignissen in anderen Teilen des Osmanischen Reiches erwarten.

  1. Kaiser gelingt für die von ihm untersuchte Provinz eine differenzierte Analyse der einzelnen Phasen der Vorbereitung und Durchführung der Auslöschung der Armenier: propagandistische Brandmarkung der Armenier als Gefahr für den Staat, Aufstellung von Miliz-Truppen, Hausdurchsuchungen, Waffenfunde, Verhaftung und anschließende Beseitigung der armenischen Führungsschicht (S. 153 – S. 220). Auch die Ausplünderung und das schreckliche Schicksal der Deportierten zeigt der Autor anhand osmanischer Quellen (S. 246 ff.). Der Autor zählt zu den Getöteten noch geraubte Kinder und zum Islam (Zwangs-)Konvertierte hinzu und beziffert den Verlust der armenischen Bevölkerung auf etwa 95 Prozent: „In der Provinz Diarbakir war die Ermordung das nahezu unvermeidliche Schicksal der Armenier.“ (S. 272)

Mehr Aufmerksamkeit als diese Zahlen wird eine weitere Kritik H. Kaisers an einer Position der bisherigen Forschung finden. (S. 171 f.) Nicht wenige anerkannte Geschichtsschreiber gingen und gehen davon aus, dass viele offiziell erteilte Anweisungen der Regierung zur Behandlung der Armenier nicht ernst gemeint waren. Nur zum Schein wäre befohlen worden, die Armenier zwar zu deportieren, sie aber ordentlich zu behandeln. Solche Anweisungen seien jedoch von speziellen Gesandten aus Constantinopel vor Ort zurückgenommen und als unwirksam erklärt worden. Diese Emissäre hätten die eigentlichen Absichten erklärt und Befehle erteilt, die auf eine Auslöschung zielten und in einem Völkermord endeten.

Ein klassischer Beleg für diese Auffassung eines doppelzüngigen Verfahrens ist etwa der Bericht des deutschen Konsuls Büge vom September 1915 aus Adana. Er schrieb, die auf Schonung der Armenier lautenden offiziellen Anweisungen vom 29 August 1915 erwiesen sich als „dreiste Täuschung“: „Auf Betreiben des hierher entsandten Inspektors Ali Munif Bey [habe die Regierung] nachher diese Verfügung vollkommen aufgehoben.“ Die lokalen Behörden handelten nicht nach den offen mitgeteilten Anweisungen, sondern nach denen des Beauftragten, wobei sie von dem lokalen Führer der Jungtürken massiv unterstützt würden. Ähnliches bezeugte der Schweizer Missionar und Mediziner J. Künzler: „Am 10. August erschienen in Urfa zwei Türken von Rang, Mitglieder des jungtürkischen „Comités für Einheit und Fortschritt“, Ahmed und Chalil Bey. Einer von ihnen war ein Verwandter des Vize-Generalissimus Enver Pascha. Man berichtete, sie seien von Konstantinopel durch ganz Anatolien gezogen, um überall die armenischen Männer und größeren Knaben töten zu lassen und den Abtransport der verbleibenden Frauen und Kinder anzuordnen.   . Achmed und Chalil Bey setzten sich kühn über die Urfabehörden hinweg und taten, als ob sie selbst zu regieren hätten.“

Allgemeiner schrieb der äußerst türkenfreundliche Missionars Hans Bauernfeind in Malatia in sein Tagebuch, wie er sich lange durch den behördlichen Gebrauch von irreführenden Wörtern täuschen ließ: Es hatte schon geheißen, [mein armenischer Mitarbeiter Garabed] würde „woanders hin geschickt“: Das scheint nach dem jetzigen Sprachgebrauch zu bedeuten „töten“, während „gehen“ sterben, das heißt auf gewaltsame Weise, bedeutet. … Übrigens soll es in Mesereh, Sivas, Erserum, Ersinghan, Cäsarea usw. gerade so zugehen wie hier. Es sei ein Befehl von oben, natürlich reiflich vorbereitet. Wie entsetzlich hat man uns betrogen und verraten, mit satanischer Bosheit und Schlauheit.Die hier stattgehabten Vorgänge können auch nicht etwa als ein unzähmbarer Ausbruch der Volkswut, als eine Konzession an leidenschaftlichen Volkswillen aufgefasst werden, denn davon war nichts zu spüren; sondern es handelt sich zweifellos um einen meisterhaft organisierten, längst vorbereiteten Massenjustizmord, den einige wenige Beamte auf dem Gewissen haben. Und man darf oder muss doch wohl annehmen, dass von oben, wenn auch kein offener Befehl, so doch absichtlich zweideutige Weisungen gekommen sind.“

Solche Zitate sollen und können die Kritik H. Kaisers nicht widerlegen. Für Urfa und Aleppo zeigt auch er die Anwesenheit solcher Emissäre, die sich dort jedoch anfänglich nicht durchzusetzen vermochten. (S. 210 f.)

  1. Kaiser fordert, stets zwischen Absichten und Auswirkungen zu unterscheiden. Er legt hinsichtlich des Vorgehens gegen die Armenier zudem Wert auf eine genauere Unterscheidung zwischen Anweisungen der Regierung und solchen des „Komitees für Einheit und Fortschritt“. Dies deckt sich z. B. mit dem Inhalt eines Berichts des österreichischen Botschafters in Konstantinopel vom 7. November 1915: „Viele Lokalbehörden arbeiten einfach auf eigene Faust und gehen in ihrem Fremdenhass viel weiter, als die Regierung es wünschen würde. Die aus den Reihen der Comitémänner [der Jungtürken] hervorgegangenen Valis und Mutessarifs [Gouverneure von Provinzen und Bezirken] gehorchen nur den Verordnungen, die ihnen vom Comité zukommen, nicht aber jenen, die ihnen die Regierung erteilt.“

 

Nach Auffassung des Rezensenten demonstrieren die zitierten Beobachtungen ausländischer Beobachter, wie wichtig eine weitere Diskussion auch dieses Bereichs bleibt. Die Verwendung osmanischer Regierungsdokumente ist unbedingt erforderlich, sie bedarf aber einer kritischen Kommentierung. Wenn der Innenminister Talaat Bey z. B. im August und September 1915 eine Anweisung erließ, katholische und protestantische Armenier, die noch nicht aus ihren Heimatorten vertrieben oder dort getötet worden waren, zukünftig von Deportationen auszunehmen, dann ist das erwähnenswert. Zu untersuchen bleibt aber, ob damit tatsächlich eine Rettung verbunden und seitens der Zentralregierung letztendlich eine weniger radikale Politik verfolgt wurde, als von den Provinz- und Lokalbehörden. (S. 261) In diesem Kontext warnt der Autor vor Kurzschlüssen: Eine Nichtbefolgung zentraler Direktiven belege keineswegs, dass diese von vornherein nicht ehrlich gemeint waren.

Er zeigt, wie vor dem Krieg und insbesondere im Jahr 1915 auch regionale Beamte und Politiker durchaus in der Lage waren, Anweisungen aus der Zentrale zu umgehen und in ihr Gegenteil zu verkehren. Insgesamt deutet der Autor die Deportationen und die mit ihnen verbundenen Massaker als mehrstufigen Prozess, der nicht vorab geplant war. Er verweist dazu u. a. zusätzlich auf die eigentlich nicht intendierte ´Massengewalt´ kurdischer Gruppen, deren Interesse darauf gerichtet war, sich Land und sonstigen Besitz der Armenier anzueignen.

Zu Beginn der Deportationen scheinen die Mitglieder der jungtürkischen Organisation in den Provinzen noch über ein gewisses Mitspracherecht verfügt zu haben. Nach der Darstellung des Historikers R. Kevorkian berichtete z.B. der Armenier Boghos Vartanaian über den Entscheidungsprozess in der Stadt Erzerum. Dort fand zwischen dem 18. und 21. April 1915 auf Initiative aus Konstantinopel ein Geheimtreffen der führenden Jungtürken und Notabeln der Stadt über Behandlung und Schicksal der Armenier statt. Ein Drittel der etwa 120 anwesenden Männer sprach sich für eine begrenzte Umsiedlung – im eigentlichen Sinne des Wortes – aus den Grenz- und Frontgebieten aus. 20 Personen waren dafür, die Armenier überhaupt unbehelligt zu lassen. Die übrigen Männer, unter ihnen die führenden Jungtürken, votierten für eine unterschiedslose Vernichtung. Die Verhältnisse in Erzerum sind insbesondere im Hinblick auf die Zahlen sicherlich nicht repräsentativ, aber sie zeigen doch, wie geteilt die Meinungen blieben. Dies bestätigt die These H. Kaisers, dass die Jungtürken keinen fester Block darstellten und zentrale Initiativen zumindest in der ersten Phase des Genozids noch nicht unanfechtbar waren.

Ein Vorzug des Werks von H. Kaiser liegt darin, dass er Deportationen und Auslöschung in einem komplexen Prozess deutet, in dem Regierung und jungtürkisches Zentralkomitee in Istanbul aber eben auch der Provinzgouverneur sowie die lokalen Eliten und kurdische Gruppen eine Rolle spielten. Daneben arbeitet er auch heraus, wie nicht wenige führende Beamte und auch kurdische Clans, wie z. B. die Haverkans, die Verfolgung der Armenier und anderer Christen ablehnten und ihr im gewissen Rahmen Widerstand entgegensetzten. Zudem untersucht er, wie weitergehende Pläne Reschid Beys scheiterten. Er plante im Rahmen einer Turkifizierungspolitik, die von Armeniern geleerten Landstriche mit Türken zu besiedeln. Das ließ sich nicht realisieren. Stattdessen schaffte er durch die Auslöschung der Armenier Raum für zehntausende Kurden, die u. a vor dem Kriegsgeschehen an der Ostgrenze geflohen waren. Damit trug Reschid Bey dazu bei, den kurdischen Bevölkerungsanteil der Provinz deutlich zu erhöhen. Ungewollt trug er somit zur heutigen Kurdenfrage in der Provinz Diarbakir bei.

Im letzten Kapitel des Buches wird die Ermordung von hohen Beamten behandelt, die Reschid Bey bei der Durchsetzung seiner Absichten im Wege waren. (S. 391 ff.) Der Bezirksgouverneur von Lidje, Husein Nesimi Bey, weigerte sich beispielsweise ohne ausdrücklichen schriftlichen Befehl aus Istanbul und nur auf Anweisung von Reschid Bey gegen die Armenier vorzugehen. Er wurde auf dem Weg zum Rapport nach Diarbakir erschossen. Den Mord schob man armenischen Banditen in die Schuhe. Ein ähnliches Schicksal ereilte den Bezirksgouverneur Ali Sabid Bey.

Die Publikation H. Kaisers bietet zahlreiche neue Erkenntnisse und Anstöße für die weitere Beschäftigung mit der „Exterminierung“, der Auslöschung der Armenier im Osmanischen Reich. Zu wünschen ist, dass sie zu einer unvoreingenommenen, intensiven und weiterführenden Diskussion beiträgt. Dies gilt auch für die Frage der Begriffsverwendungen. Der Autor vermeidet den Begriff „Genozid“, weil dieser in mancher Definition keine „totale Auslöschung“ beinhaltet. Flüchtige Leser sollten aufmerken. Hier wird keinesfalls der Genozid geleugnet, sondern ein weitergreifender, den Umfang der Vernichtung eher erfassender Begriff gewählt.

Ob die Bezeichnung „Extermination“ aber wirklich passender und der Begriff „Genozid“ – wie H. Kaiser formuliert – „inadäquat“ (S. 10), d. h. unangemessen, ist, kann in dieser Rezension nicht thematisiert werden, zumal dabei z. B. auch völkerrechtliche Aspekte und die Schwierigkeiten um die Anerkennung (nur) eines „Genozids“ durch die türkische Regierung zu beachten wären. Sprachlich beinhaltet das Wort „Extermination“ keine Verharmlosung. Dies veranschaulicht bereits dessen Verwendung in einem Bericht des österreichischen Botschafters in Konstantinopel vom 13. August 1915: „Ich machte den Großvezir auch darauf aufmerksam, dass die Zeit kommen werde, wo die Türkei für diese Politik der Exterminierung eines … Volkes werde zur Verantwortung gezogen werden. … Der deutsche Botschafter hat auf der Pforte ein schriftliches aide-mémoire [Erklärung] hinterlassen, in welchem unter anderem auch erwähnt wird, dass Deutschland von verschiedenen Seiten der Vorwurf gemacht wird, dass es das Begehen so unerhörter Grausamkeiten und die Exterminierung einer Rasse ruhig mit ansehe …“

Ein Wunsch bleibt offen: Hoffentlich findet sich bald ein Verlag, der eine deutschsprachige Ausgabe herausbringt!

Jörg Berlin

Kaiser, Hilmar: The Extermination of Armenians in The Diarbekir Region, Bilgi University Publishing (2014), 464 S. (Englische Sprache) , ISBN-13: 978-6053993339. Bestellungen: dagitim@bilgiyay.com