Mit Entscheid vom 15. Oktober 2015 befand die Grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, dass die Schweiz im Fall Perinçek die in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerte Meinungsäusserungsfreiheit verletzt habe. Es ging in diesem Fall um einen türkischen Aktivisten, der in öffentlichen Auftritten in der Schweiz den Genozid der Türkei an den Armeniern als «internationale Lüge» und die Armenier als Aggressoren bezeichnet und auf andere Weise die Würde des armenischen Volkes verletzt hatte. >>nzz.ch