Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg gelangte zur Ansicht, Dogu Perinçek sei zu Unrecht von der Schweiz verurteilt worden. Damit bestätigt er das Urteil der ersten Instanz. Diese hatte am 17. Dezember 2013 eine Beschwerde Perinceks gutgeheissen. Der EGMR gelangte damals zur Ansicht, die Schweiz habe Perinçeks Recht auf freie Meinungsäusserung verletzt. >>bazonline.ch